der Fachstellen für Sucht und Suchtprävention
Burgdorf, Laatzen, Springe des Diakonieverbandes Hannover-Land
Fassung: Juni 2004

Träger:
Diakonieverband Hannover-Land
Diakonisches Werk
Am Kirchhofe 4
30952 Ronnenberg
Sitz:
Schillerslager Str. 9
31303 Burgdorf
Verwaltung:
Ev. Luth. Kirchenkreisamt
Am Kirchhofe 4, 
30952 Ronnenberg

Inhalt:
1. Diakonischer Auftrag
2. Klientel
3. Trägerschaft
4. Finanzierung
5. Fachstellen für Sucht und Suchtprävention
6. Einzugsgebiet
7. Grundsätze der Fachstellen
7.1 Allgemeines
7.2 Zum Verständnis von Suchtmittelabhängigkeit
8. Aufgabenstellung
9. Beratung
10. Ambulante Rehabilitation
10.1 Therapieziel
10.2 Indikation
10.3 Kontraindikation
10.4 Diagnostik
10.5 Richtlinien
10.6 Unterstützende Maßnahmen
11. Ambulante Nachsorge
12. Beratung und Behandlung von Bezugspersonen
13. Kooperation und Vernetzung
13.1 Zusammenarbeit in der Region
13.2 Zusammenarbeit mit freiwilligen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern / Selbsthilfe
14. Dokumentation und Qualitätsmanagement
15. Mitarbeiter
15.1 Suchttherapeuten/Suchttherapeutinnen
15.2 Verwaltungsangestellte
15.3 Supervision
15.4 Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten

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1. Diakonischer Auftrag
Die Fachstellen für Sucht und Suchtprävention des Diakonieverbandes Hannover-Land sind eine Facheinrichtung der Suchtkrankenhilfe der Diakonie.
Der diakonische Auftrag der Kirche geht von einem biblischen Menschenverständnis aus. Nach ihm ist der Mensch Geschöpf Gottes und als solches zur Freiheit - auch von Suchtmitteln und Suchtverhalten - berufen. Gleichzeitig ist er eingebunden in das Normen- und Wertesystem der Gesellschaft - er ist autonom und interdependent zugleich. Er ist immer ganzheitlich als Körper, Geist und Seele zu verstehen.
Abhängigkeit ist demnach eine Erkrankung des ganzen Menschen, die sich körperlich in organischen Schädigungen, seelisch in dysfunktionalen Verhaltensweisen, geistig als Sinn-, Werte- und Glaubensverlust und sozial in Beziehungskonflikten manifestiert. Die Diakonie ist ein Weg der Kirche und stellt sich damit ihrer Herausforderung, Menschen in Not zu begleiten und ihnen als Hilfesuchende professionellen Beistand anzubieten.
Vor diesem Hintergrund stellen die Fachstellen für Sucht und Suchtprävention des Diakonieverbandes Hannover-Land spezifische Angebote und Maßnahmen der Hilfestellung und Unterstützung bereit.

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2. Klientel
Zur Klientel der Fachstellen für Sucht und Suchtprävention gehören vor allem 2 Personengruppen:
  1. Personen jeden Alters und Geschlechts, bei denen Mißbrauch oder Abhängigkeit von legalen Suchtmitteln vorliegt, insbesondere von Alkohol, Medikamenten, ferner Personen mit einem nichtstoffgebundenen Suchtverhalten wie pathologisches Glückspiel und Essstörungen
  2. Personen, die illegale Drogen konsumieren, werden durch die Fachstellen für Sucht und Suchtprävention des Diakonieverbandes Hannover-Land beraten, ein Therapeutisches Behandlungsangebot wird diesem Personenkreis nicht vorgehalten
  3. Angehörige und sonstige Bezugspersonen der o.g. Personen
Die Fachstellen für Sucht und Suchtprävention stehen den Ratsuchenden, unabhängig von ihrer Konfessionszugehörigkeit und Nationalität, offen.

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3. Trägerschaft
Die Fachstellen für Sucht und Suchtprävention sind eine Einrichtung des Diakonieverbandes Hannover-Land. Dieser wird von einem Vorstand geleitet, dessen Vorsitzender der Diakoniepastor ist.

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4. Finanzierung
Die Fachstellen für Sucht und Suchtprävention werden durch drei Kirchenkreise, dem Diakonieverband angehörig, dem Land Niedersachsen, der Region Hannover, der Ev.luth. Landeskirche Hannovers und durch SGB-Einnahmen finanziert.

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5. Fachstellen für Sucht und Suchtprävention des Diakonieverbandes Hannover-Land
Angesichts der Größe des Einzugsbereiches geschieht die Arbeit an der Klientel in drei dezentralen Fachstellen. Zusätzlich bestehen Außenstellen mit regelmäßigen Sprechzeiten. Der Leitungssitz der Fachstellen für Sucht und Suchtprävention ist in der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention Burgdorf, Schillerlagerstr.9.

Fachstelle Burgdorf:
Schillerslagerstr. 9, 31303 Burgdorf
Nebenstellen:
Evangelisches Gemeindehaus, Am Distelborn 3, 31275 Lehrte
Haus der Diakonie, Im Mitteldorf 3, Großburgwedel
Justizvollzugsanstalt Burgdorf, Peiner Weg 33, 31303 Burgdorf (150 Plätze)

Fachstelle Laatzen:
Kiefernweg 2, 30880 Laatzen
Nebenstelle:
Corvinusplatz2, 30982 Pattensen

Fachstelle Springe:
Pastor-Schmedes-Str. 5, 31832 Springe

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6. Einzugsgebiet
Das Einzugsgebiet der Fachstellen für Sucht und Suchtprävention gliedert sich wie folgt:
Zur Fachstelle Burgdorf gehören der Kirchenkreis Burgdorf mit den Städten Burgdorf, Lehrte und Sehnde und der Gemeinde Uetze (ca. 120.000 Einwohner) und der Kirchenkreis Burgwedel-Langenhagen mit den Gemeinden Burgwedel, Isernhagen und Wedemark und der Stadt Langenhagen.
Die Fachstelle Laatzen besteht aus dem Kirchenkreis Laatzen-Springe. Hierzu gehören die Stadt Laatzen und die Gemeinde Hemmingen (ca. 58.000 Einwohner).
Zum Einzugsgebiet der Fachstelle Springe gehören aus demselben Kirchenkreis die Stadt Springe und die Stadt Pattensen (ca. 43.000 Einwohner).
Mit Stand von Ende 2002 umfaßt der Einzugsbereich ca. 305.000 Einwohner.
Die Flächenausdehnung ist groß: Burgdorf: 936,67 km², Laatzen: 65,50 km² und Springe: 226,78 km² - das sind zusammen 1.231,95 km². Die Region Hannover hat in etwa die Ausdehnung und Bevölkerungszahl des Saarlandes.

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7. Grundsätze der Fachstellen für Sucht und Suchtprävention Burgdorf, Laatzen und Springe des Diakonieverbandes Hannover-Land
7.1. Allgemeines
Die Fachstellen für Sucht und Suchtprävention des Diakonieverbandes Hannover-Land bieten allen Ratsuchenden die Möglichkeit, sich über Hilfsangebote zu informieren, sie in Anspruch zu nehmen oder im Rahmen einer Beratung bzw. ambulanten Behandlung Hilfestellung zu erhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Suchtberatungsstelle unterliegen der besonderen Schweigepflicht gemäß § 203 StGB.

7.2. Zum Verständnis von Abhängigkeit
Die Abhängigkeit von Suchtmitteln (Alkohol, Beruhigungs-, Schlaf-, angstauslösende Mittel wie auch anderen Drogen) ist als Ergebnis eines Prozesses zu verstehen, an dessen Endstrecke ein unstillbares Verlangen nach dem Suchtstoff steht. Es besteht eine psychische Gier nach dem Suchtmittel, das Fehlen des Suchtmittels löst eine Entzugssymptomatik aus.
Es kann dabei zu erheblichen Toleranzsteigerungen kommen, die für suchtmittelungewohnte Menschen tödlich sein können. Durch Abhängigkeit entstehen körperliche, seelische und auch soziale Schäden, die nur durch therapeutische Begleitung, stationär wie auch ambulant behandelt werden können.
Es gibt nicht die Ursache für eine Abhängigkeitserkrankung. Stets ist es ein komplexes Zusammenspiel aus biographischen Hintergründen, psychischen und physischen Vorerkrankungen mit Belastungsfaktoren und den daraus resultierenden Defiziten, weiterhin das soziale Umfeld, das Alkohol als Genuß- und Nahrungsmittel begreift, bilden Grundlagen für eine Abhängigkeitserkrankung.

Eine Sozial- und Suchttherapie schafft hier Möglichkeiten, mit dieser Erkrankung abstinent und zufrieden zu leben.

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8. Aufgabenstellung
Die Aufgaben der Fachstellen für Sucht und Suchtprävention Burgdorf, Laatzen, Springe sind:

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9. Beratung
Jeder Ratsuchende oder Hilfesuchende, der im engeren und im weiteren Sinne Probleme oder Schwierigkeiten mit der Symptomatik Sucht hat, kann durch die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention Unterstützung durch Beratungsgespräche erhalten. Die Fachstellen bieten bis zu fünf kostenfreie Beratungsgespräche an. Regelmäßige offene Sprechstunden in allen Fach -und Nebenstellen werden vorgehalten. Das Angebot der offenen Sprechstunden in den Nebenstellen ist abhängig von dem Personalschlüssel.
Die Beratung findet durch Einzelgespräche und/oder Paar- und Familiengespräche statt.

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10. Ambulante Rehabilitation
Für die ambulante Rehabilitation gelten die Richtlinien der zuständigen Leistungs- und Kostenträger.
Zielgruppen sind suchtmittelabhängige Frauen und Männer ab mindestens 18 Jahren mit folgenden Suchterkrankungen:
Die ambulante Behandlung kann vor, nach oder unabhängig von einer stationären Entwöhnungsbehandlung erfolgen. 

Das Behandlungskonzept fußt auf der Grundlage eines tiefenpsychologischen Ansatzes, psychoanalytisch orientiert. Systemische –familientherapeutische und gesprächspsychotherapeutische Ansätze, wie auch verhaltenstherapeutische Elemente sind konzeptionell integriert. Die gemeinsame Grundlage ist die Objektbeziehungs-Theorie und die Ich - Psychologie.

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10.1. Therapieziel
Das Ziel ist die Stärkung des Abstinenzwunsches des Patienten. Es wird einen Reflektionsraum zur Verfügung gestellt, in dem eine Nachreifung der Ich-Struktur-Defizite möglich ist, bei Einbeziehung der vorhandenen Ressourcen der Persönlichkeit, um Selbstverantwortlichkeit und soziale Integration im beruflichen und persönlichen Umfeld zu erreichen.

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10.2. Indikation
Ambulante Therapie/Entwöhnungsbehandlung kommt in Betracht, wenn folgende Kriterien vorliegen:

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10.3. Kontraindikation
Einer ambulanten Therapie/Entwöhnungsbehandlung stehen entgegen:

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10.4. Diagnostik
Innerhalb der ambulanten medizinischen Rehabilitation werden bestimmte diagnostische Testverfahren eingesetzt, um die erhobenen Diagnosen zu verifizieren. Dieses geschieht durch die Dipl. Psychologin.

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10.5. Richtlinien
Während der medizinischen Rehabilitation gelten die Richtlinien der zuständigen Leistungs- und Kostenträger.

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10.6. Unterstützende Maßnahmen
Es können den Patientinnen und Patienten folgende Vermittlungen innerhalb der Einrichtungen des Diakonieverbandes Hannover-Land angeboten werden:

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11. Ambulante Nachsorge
Ambulante Weiterbehandlung wird für solche Patientinnen/Patienten angeboten, die eine stationäre Entwöhnungsbehandlung beendet haben und für die weitere therapeutische Gespräche zur Sicherung ihres abstinenzfreien Lebens notwendig sind.
Ziele der ambulanten Nachsorge sind
Die Durchführung geschieht entsprechend der Bewilligung durch den jeweiligen Leistungsträger, der ggf. auf Antrag die Maßnahme verlängert. Für die ambulante Weiterbehandlung werden Einzelgespräche und Gruppengespräche angeboten.

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12. Beratung und Behandlung von Bezugspersonen
Abhängigkeit bzw. Mißbrauch von Suchtmitteln hat immer auch Auswirkungen auf das soziale Umfeld der/des Betroffenen. Eine Veränderung der Suchtmittelproblematik beinhaltet auch eine Veränderung in den sozialen Beziehungen (in der Familie, mit Freunden, am Arbeitsplatz). Von daher ist die Einbeziehung von Bezugspersonen in die therapeutische Arbeit mit Patienten für den gewünschten Behandlungserfolg mitentscheidend.
Wir bieten Bezugspersonen:
Angestrebt wird die Einrichtung einer Angehörigengruppe, die von Mitarbeitern der Beratungsstelle geleitet wird.

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13. Kooperation und Vernetzung
13.1. Zusammenarbeit in der Region
Die Fachstellen arbeitet mit anderen Institutionen, Einrichtungen und Personen aus dem medizinischen, sozialen und administrativen Bereich zusammen, um eine umfassende ambulante Versorgung der Ratsuchenden in der Region sicherstellen zu können.
Die Fachstellen für Sucht und Suchtprävention sind ein Fachbereich des Diakonienverbandes Hannover-Land. Er nimmt seine Aufgaben in Zusammenarbeit mit den Kirchenkreisen und
-gemeinden im Einzugsbereich und im Verbund mit den anderen diakonischen Einrichtungen wahr.
Die Fachstellen für Sucht und Suchtprävention halten in der Fachstelle Burgdorf, Leitungssitz, einen Arbeitskreis vor, der das Ziel hat alle relevanten Fachleute und Institutionen innerhalb des Einzugsgebietes der Fachstellen, Burgdorf, Laatzen, Springe zu vernetzen und die Kooperation untereinander und miteinander zu fördern.

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13.2. Zusammenarbeit mit freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern / Selbsthilfe
Freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Suchtberatungsstelle sind für die Ratsuchenden und für die verschiedenen Institutionen Kontaktpersonen und Gesprächspartner. Sie arbeiten bei der Betreuung von Hilfesuchenden und bei sonstigen Anliegen direkt mit den Suchttherapeutinnen zusammen. Sie werden von den zuständigen Fachverbänden ausgebildet und von der Beratungsstelle fachlich begleitet und fortgebildet. Die Intensität der Begleitung der Selbsthilfe wird durch die jeweilige Fachstelle regional unterschiedlich konzeptionell gewährleistet. Die Fachstellen Burgdorf, Laatzen, Springe halten ein Konzept für die Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe innerhalb der Region Hannover vor.

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14. Dokumentation und Qualitätsmanagement
Die Fachstellen für Sucht und Suchtprävention Burgdorf, Laatzen, Springe dokumentieren ihre Arbeit anhand des einrichtungsbezogenen Informationssystems (EBIS) für ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke und Suchtgefährdete. Sie erstellen Jahresstatistiken und Jahresberichte. Die Entwicklung von geeigneten Verfahren zur Beratungs- und Behandlungskontrolle (Katamnese) wird angestrebt. Die Fachstellen halten eine/n Qualitätsbeauftragte/n vor. Die Zertifizierung durch die niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen wird voraussichtlich im Jahr 2004 erreicht.

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15. Mitarbeiter
15.1. Suchttherapeutinnen und Suchttherapeuten
Die personelle Ausstattung der Suchtberatungsstelle soll mindestens den "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke und -gefährdete" des Landes Niedersachsen (RdErl.d.MS v. 14.8.1992) und der "Empfehlungsvereinbarung über die Leistungen zur ambulanten Rehabilitation Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängiger" vom 29.1.1991 entsprechen. Mitarbeiter, die nicht nach VDR- Empfehlungen ausgebildet sind, und im Sinne einer Übergangsregelung anerkannt wurden, sind in ihrem Wunsch nach Nachschulung zu unterstützen, gegebenenfalls kann dieses auch von Seiten des Trägers im Sinne einer Qualitätssicherung gefordert werden.

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15.2. Verwaltungsangestellte
In jeder Fachstelle ist eine Verwaltungsangestellte beschäftigt. Der Stundenumfang richtet sich nach den vorhandenen Arbeitsaufgaben und ist prospektiv. Die Verwaltungsangestellten sind in die Teambesprechungen der jeweiligen Fachstelle einbezogen, sie nehmen bedingt an Supervisionsterminen teil, und sind in den fortlaufenden OE-Prozeß mit einbezogen.

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15.3. Supervision
Die Supervision dient dem Erhalt der Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und gewährleistet einen kontinuierlichen Qualitätsstandard. Sie hat folgende Funktionen:
Die Fall- und Teamsupervision findet durch externe Supervisoren/Supervisorinnen statt. Ein fortlaufender Organisationsentwicklungprozeß berücksichtigt Konflikte unter strukturellen und organisatorischen Gesichtspunkten.

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15.4. Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten
Der Einrichtung steht mindestens ein Facharzt für Psychiatrie und Neurologie möglichst mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie auf Honorarbasis zur Verfügung. Eine weitere Zusammenarbeit besteht mit niedergelassenen Ärzten im Einzugsbereich sowie den Hausärztinnen und Hausärzten der Klientel.

Die Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte sind:
Der Stundenumfang richtet sich nach der Anzahl der Patienten und des Aufgabengebietes innerhalb der Fachstellen.

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Die Konzeption der Fachstellen für Sucht und Suchtprävention Burgdorf, Laatzen, Springe, innerhalb des Diakonieverbandes, ist nicht festgeschrieben, sondern wird den jeweiligen Veränderungen angepasst, und berücksichtigt damit fortlaufende Prozesse.

Für das Team
Beatrix Friedrich-Werner
Dipl.Sozpäd./Sozialarbeiterin, Sozial- und Suchttherapeutin(VDR),
Traumatherapeutin, Leiterin der Fachstellen
Burgdorf, Juni 2004

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